Mitgliedschaft & Aufnahme
Die Mitglieder der Plattform Sexuelle Bildung gliedern sich gemäß den Vereinsstatuten in ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Verein grundsätzlich allen interessierten Personen offen und ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern beschränkt.
Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft?
Schreiben Sie uns an: mitglieder@sexuellebildung.at.
Ordentliches Mitglied:
Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die im Bereich der sexuellen Bildung, Sexualpädagogik, Sexualpolitik, Sexualtherapie oder Sexualberatung aktiv tätig sind und den Werten und Grundsätzen der Plattform Sexuelle Bildung zustimmen.
Ordentliche Mitglieder:
- nehmen an Vernetzungstreffen, Weiterbildungen und Vorträgen teil
- nutzen die Serviceleistungen der Plattform
- fördern die Vereinsarbeit durch aktive Beteiligung
- leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeiträge (jährlich)
Natürliche Personen:
Der empfohlene jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 50,–.
Ein sozial gestaffelter Beitrag ist nach Selbsteinschätzung möglich. Der Mindestbeitrag liegt bei € 25,–.
Wenn es Ihre finanzielle Situation erlaubt, freuen wir uns über einen höheren freiwilligen Beitrag zur Unterstützung unserer Arbeit.
Juristische Personen (Organisationen)
Regulärer Mitgliedsbeitrag: € 100,–
Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich vorgeschrieben. Die Einrichtung eines Dauerauftrags wird empfohlen.
Förderndes Mitglied:
Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die die Arbeit der Plattform Sexuelle Bildung durch einen finanziellen Förderbeitrag unterstützen.
- Jährlicher Förderbeitrag
- Mindestbeitrag: € 25,–
Fördernde Mitglieder stärken die nachhaltige Weiterentwicklung und Professionalisierung sexueller Bildung in Österreich.
Ehrenmitglied:
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich im Bereich der sexuellen Bildung besondere Verdienste erworben haben.
Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung. Mit der Ehrenmitgliedschaft wird besonderes fachliches oder verbandliches Engagement gewürdigt.
